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Begriffsbeschreibung:

 

Als Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) wird eine Teilleistungsschwäche verstanden, deren Hauptmerkmal eine ausgeprägte Beeinträchtigung der Entwicklung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit ist, die nicht durch allgemein intellektuelle Beeinträchtigung oder inadäquate schulische Betreuung erklärt werden kann.

(VwV LRS - Förderung vom 29.06.2006)

Hinweis: Die Fotos dienen zur Illustration des Vorgehens bei der Förderung. Es sind keine Rückschlüsse auf die abgebildeten Schüler möglich.