Liebe Eltern, lieber Erziehungsberechtigte,

die Ferien stehen kurz bevor und wir erhalten viele Anträge, um Schülerinnen und Schüler schon vor dem offiziellen Ferienbeginn vom Unterricht zu befreien. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen unsere Grundsätze für solche Entscheidungen zu erläutern.

Eine Information vorab: am 4.10.2024 findet Unterricht nach Stundenplan statt. Der unterrichtsfreie Tag der Park-Oberschule ist in diesem Schuljahr der 1.11.2024.

Grundsätzlich gilt: Alle Schülerinnen und Schüler müssen am Unterricht teilnehmen. Nur in Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Die genauen Regelungen dazu finden Sie in § 4 der Schulbesuchsordnung Sachsen (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4864-Schulbesuchsordnung#p4).

Wann stimmen wir einer Beurlaubung zu?

In den folgenden Fällen stimmen wir einem Antrag in der Regel zu, wenn Sie die notwendigen Nachweise vorlegen:

• Wenn Ihr Kind an einem religiösen Fest oder einer Feier teilnimmt, die es betrifft.

• Bei der Teilnahme an einem internationalen Schüleraustausch.

• Wenn Ihr Kind an wissenschaftlichen, beruflichen oder künstlerischen Wettbewerben mitmacht.

• Bei der Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen oder Trainingslehrgängen.

• Bei wichtigen ärztlichen Terminen, die nicht außerhalb der Schulzeit möglich sind.

Wann ist eine Beurlaubung wegen familiärer Gründe möglich?

Eine Beurlaubung aus familiären oder persönlichen Gründen gewähren wir nur dann, wenn der Grund besonders wichtig ist und mit den genannten Beispielen in der Schulbesuchsordnung vergleichbar ist. Das kann etwa bei einer Hochzeit oder einem Trauerfall in der engsten Familie der Fall sein.

Was passiert, wenn es um eine Verlängerung der Ferien geht?

Eine Beurlaubung, die dazu dient, die Ferien zu verlängern, können wir nicht genehmigen. Das gilt zum Beispiel, wenn der Grund eine Fernreise oder günstigere Buchungskonditionen in der Nebensaison sind. Sollte es einen wichtigen familiären Grund geben, erklären Sie diesen bitte ausführlich in Ihrem Antrag.

Warum gibt es so strenge Regeln?

Uns ist bewusst, dass es manchmal schwer ist, Familie und Schule unter einen Hut zu bekommen. Trotzdem ist es wichtig, dass Beurlaubungen nur in besonderen Fällen gewährt werden. Unsere Schule steht, wie viele andere, vor der Herausforderung von Lehrermangel und Unterrichtsausfall. Jede Beurlaubung führt zu weiterem Unterrichtsverlust, den wir so gering wie möglich halten müssen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit herzlichen Grüßen

Nicole Frenzel

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